AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

a) Tanzveranstaltungen und Promotion

  1. Der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag enthält An- und Rücktransport der Technik, sowie deren Betreuung während der Veranstaltungsdauer wird durch die Diskothek.
  2. Die DISCO 84 erhält am Veranstaltungstag eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn Zutritt zu den Veranstaltungsräumen zwecks Aufbau und Soundcheck.
  3. Elektrische Anschlüsse in unmittelbarer Auftrittsnähe dürfen eine Belastbarkeit von 2 x 16 A nicht unterschreiten.
  4. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Gewährleistung der Sicherheit der Discothek sowie deren Wiedergabe- und Lichttechnik von 1 Std. vor bis zu 1 Std. nach der Veranstaltung, sowie für eine sichere Abstellmöglichkeit der Fahrzeuge der Discothek in diesem Zeitraum.
  5. Der Veranstalter stellt den Mitarbeitern der DISCO 84 eine Mahlzeit lt. Angebot ihrer Wahl sowie Getränke in ausreichendem Maße kostenfrei zur Verfügung.
  6. Für erforderliche Verlängerungen der vertraglich geregelten Einsatzzeit wird ein Honorar zusätzlich zum vereinbarten Gesamtbetrag in Höhe von € 30,00 pro begonnene Zeitstunde der verlängerten Einsatzdauer zzgl. gesetzl. USt. vereinbart.
  7. Verträge sind binnen 10 Kalendertagen nach Erstunterzeichnung, versehen mit genehmigender Unterschrift und Stempel an die DISCO 84 zurückzusenden. Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen generell der Schriftform.
  8. Der Veranstalter verpflichtet sich, den vereinbarten Honorar - Gesamtbetrag vollständig und ohne Abzüge binnen 14 Kalendertagen nach Veranstaltungsdatum auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung sind Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu entrichten.
  9. Falls keine anderslautenden Fristen vereinbart werden, ist eine Kündigung eines geschlossenen Vertrages wirksam, wenn sie schriftlich bis zum 10. Kalendertag vor Veranstaltungsdatum beim Vertragspartner eingegangen ist.
  10. Fällt eine Veranstaltung durch Verschulden eines Vertragspartners aus oder kündigt er den Vertrag nicht innerhalb der o.g. Frist durch eingeschriebenen Brief schriftlich, werden ihm 80% der vertraglich vereinbarte Gesamtsumme als Vertragsstrafe in Rechnung gestellt.
  11. Der im Vertrag aufgeführte Umsatzsteuerbetrag wird von der DISCO 84 an das zuständige Finanzamt Gotha abgeführt.
  12. Sofern nicht anders vereinbart, haftet die DISCO 84 nicht für Gebühren Dritter (z.B. GEMA, KSK), die zur Durchführung der Veranstaltung anfallen. Etwaige Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke trägt der Veranstalter. Es können auch digitale Tonträgerkopien zum Einsatz kommen.

b) Vermietung von Ton- und Lichttechnik

  1. Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils geltenden Preislisten der DISCO 84. Die dort genannten Mietpreise verstehen sich für Selbstabholer ab Lager Gotha incl. 19% Umsatzsteuer, für die Mietdauer von mindestens 24 Stunden, bzw. nach Vereinbarung darüber hinaus.
  2. Alle Geräte befinden sich in technisch einwandfreiem Zustand und werden in einem solchen zurückerwartet. Eine Einweisung bei Übergabe erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, dies bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag. Spätere Reklamation gehen im Zweifel zu Lasten des Mieters.
  3. Die Rückgabe erfolgt zu dem vereinbarten Termin und nur an unsere Mitarbeiter. Bei Nichteinhaltung einer Rückgabevereinbarung verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden, anfallende Mehrkosten einer Ersatzanlage hat der Mieter zu tragen.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen, in dem er es vom Vermieter übernommen hat. Nicht, bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjektes, werden nach Aufwand zur Beseitigung zu dem am Tag der Abrechnung gültigen Stundensatz für Techniker berechnet.
  5. Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch oder Gelegenheit des Gebrauchs der Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Höhere Gewalt, Einwirkung von Dritten, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.
    Die Geräte sind nicht versichert!
    Der Mieter trägt die volle Verantwortung !

  6. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Er verpflichtet sich, eine Beschädigung eines Gegenstandes dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und keine Reparaturversuche zu unternehmen.
  7. Geht ein Gegenstand verloren, oder wird er unbrauchbar, so hat der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung und alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten zu zahlen. Wir behalten uns vor, auf entsprechende Kautionsleistungen zu bestehen
  8. Der Vermieter haftet nicht für Umsatzverluste, eingeschränkten Veranstaltungsbetrieb oder sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion oder Ausfall eines Gegenstandes zurückzuführen sind. Schadensersatzansprüche sind auf Auftragswerthöhe begrenzt.
  9. Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter/Mieter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
  10. Eine Weitervermietung unserer Geräte und eine Benutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet.

c) Schlussbestimmungen

  1. Der Mieter/Kunde ist damit einverstanden, dass die DISCO 84 die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ausschließlich für geschäftliche Zwecke speichert und verwendet.
  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende.
  3. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der DISCO 84 und dem Mieter/Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig oder nichts anderes vereinbart, Gotha, Thüringen.

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